Kurabgabe
"Der Aufenthalt in Schönberg ist in der Zeit vom 15.03. bis 31.10. kurabgabepflichtig.
Erwachsene Personen zahlen pro Tag während der Vor- und Nachsaison (vom 15.03. bis 30.04. und 01.10. bis 31.10.) 1,50 EUR,
in der Hauptsaison (01.05. bis 30.09.) 3,00 EUR.
Kinder unter 18 Jahren sind kurabgabebefreit, Schwerbehinderte ab 50 % erhalten eine Ermäßigung.
Als Nachweis über die entrichtete Kurabgabe erhalten Sie die ostseecard*. "
Auszug aus der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe und einer Strandbenutzungsgebühr in der Gemeinde Schönberg / Holstein (KurAbgSa) in der ab dem 01.01.2011 geltenden Fassung.
Weitere Informationen:
https://www.schoenberg.de/ostseecard-kurabgabe