Kurabgabe

 

"Der Aufenthalt in Schönberg ist in der Zeit vom 15.03. bis 31.10. kurabgabepflichtig.

Erwachsene Personen zahlen pro Tag während der Vor- und Nachsaison (vom 15.03. bis 30.04. und 01.10. bis 31.10.) 1,50 EUR,

in der Hauptsaison (01.05. bis 30.09.) 3,00 EUR.

Kinder unter 18 Jahren sind kurabgabebefreit, Schwerbehinderte ab 50 % erhalten eine Ermäßigung.

Als Nachweis über die entrichtete Kurabgabe erhalten Sie die ostseecard*. "

Auszug aus der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe und einer Strandbenutzungsgebühr in der Gemeinde Schönberg / Holstein (KurAbgSa) in der ab dem 01.01.2011 geltenden Fassung.


Weitere Informationen:

https://www.schoenberg.de/ostseecard-kurabgabe