Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Naturfreundehaus Kalifornien e. V.
Deichweg 1, 24217 Schönberg
(Stand: Mai 2026)
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Übernachtungs-, Verpflegungs- und sonstige Leistungen zwischen dem Naturfreundehaus Kalifornien e. V. (nachfolgend „Naturfreundehaus“) und seinen Gästen.
Sie gelten gleichermaßen für Einzelgäste wie für Gruppenbuchungen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen für Gruppen getroffen werden.
Abweichende Bedingungen der Gäste finden keine Anwendung, es sei denn, das Naturfreundehaus stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Gemeinnützigkeit und Hauskonzept
Das Naturfreundehaus wird nach den Vorschriften der Gemeinnützigkeit geführt. Die Kostendeckung erfolgt ausschließlich über Übernachtungs- und Verpflegungsentgelte. Speisen und Getränke, die im Haus verzehrt werden, sind grundsätzlich im Haus zu erwerben.
§ 3 Vertragsabschluss
Der Beherbergungsvertrag kommt mit der schriftlichen Buchungsbestätigung des Naturfreundehauses zustande.
Mündliche (telefonische) Abreden erhalten nur mit einer schriftlichen Bestätigung Gültigkeit.
Vor Eingang der vereinbarten Anzahlung besteht kein Anspruch auf Bereitstellung der gebuchten Leistungen.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Einzelgäste
Eine Anzahlung in Höhe von 30% des Gesamtpreises ist spätestens 14 Tage nach Buchungsbestätigung zu leisten.
Bei kurzfristigen Buchungen ist die Anzahlung sofort fällig. Der Restbetrag ist spätestens 2 Tage vor Anreise zu überweisen.
(2) Gruppenbuchungen (ab 10 Personen oder exklusiver Haus-/Bereichsnutzung)
Eine Anzahlung in Höhe von 30% des Gesamtpreises ist spätestens 14 Tage nach Buchungsbestätigung zu leisten.
Der Restbetrag ist bei Familienbuchungen spätestens 14 Tage vor Anreise fällig.
Bei Gruppen ist der Restbetrag zum in der Rechnung genannten Zahlungsziel fällig.
Sonderabsprachen sind möglich und erhalten erst mit der schriftlichen Bestätigung Gültigkeit.
(3) Zahlungsmodalitäten
Es ist keine Kartenzahlung möglich.
Maßgeblich sind die in der Buchungsbestätigung angegebenen Kontodaten.
§ 5 Rücktritt / Stornierung durch den Gast
Ein Rücktritt bedarf der Schriftform.
(1) Stornokosten Einzelgäste und Gruppen
Bei Rücktritt oder Nichtinanspruchnahme der gebuchten Leistungen fallen folgende Stornokosten an:
• bis 10 Wochen vor Anreise: 30 % des vereinbarten Gesamtpreises
• 9 bis 2 Wochen vor Anreise: 60 % des vereinbarten Gesamtpreises
• ab 1 Woche vor Anreise, bei Nichtanreise oder vorzeitiger Abreise: 100 % des vereinbarten Gesamtpreises Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung beim Naturfreundehaus.
(2) Ersatzbuchungen
Kann das Naturfreundehaus die stornierten Leistungen ganz oder teilweise anderweitig vergeben, werden die ersparten Aufwendungen entsprechend angerechnet.
§ 6 An- und Abreise
Die Zimmer stehen am Anreisetag ab 16:00 Uhr zur Verfügung.
Gebuchte Zimmer sind spätestens bis 18:00 Uhr in Anspruch zu nehmen; spätere Anreisen bedürfen einer vorherigen Absprache.
Am Abreisetag sind die Zimmer bis spätestens 10:00 Uhr geräumt zu übergeben.
§ 7 Pflichten der Gäste / Haftung bei Beschädigungen
Die Gäste verpflichten sich, die Räumlichkeiten, Einrichtungen und Außenanlagen pfleglich zu behandeln.
Beschädigungen oder Verluste, die durch Gäste oder deren Begleitpersonen verursacht werden, sind dem Naturfreundehaus unverzüglich anzuzeigen.
Der Gast haftet für alle von ihm, seinen Mitreisenden oder Teilnehmenden verursachten Schäden in voller Höhe der Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten.
Bei Gruppen haftet die buchende Person / Organisation gesamtschuldnerisch für Schäden aus dem Gruppenaufenthalt.
§ 7a Haftung bei Schlüsselverlust
Verlust von Schlüsseln
(1) Der Gast ist verpflichtet, ihm überlassene Schlüssel sorgfältig aufzubewahren und vor Verlust zu schützen.
(2) Bei Verlust eines Schlüssels haftet der Gast für den dem Naturfreundehaus Kalifornien hieraus entstehenden Schaden, sofern der Verlust vom Gast zu vertreten ist.
(3) Der Schaden umfasst insbesondere die Kosten für Ersatzbeschaffung des Schlüssels sowie – soweit aus Sicherheitsgründen erforderlich – die Kosten für den Austausch von Schlössern oder Schließanlagen.
(4) Ein Austausch der Schließanlage erfolgt nur, wenn und soweit dies unter Berücksichtigung der konkreten Umstände, insbesondere eines möglichen Missbrauchsrisikos, erforderlich ist.
(5) Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
(6) Das Naturfreundehaus Kalifornien ist verpflichtet, den entstandenen Schaden und die Erforderlichkeit weitergehender Maßnahmen auf Verlangen nachzuweisen.
(7) Nimmt der Gast einen Schlüssel nach Abreise versehentlich mit, bleibt er zur Rückgabe verpflichtet. Erfolgt die Rücksendung auf dem Postweg oder durch einen sonstigen Versanddienstleister, trägt der Gast das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports, sofern der Versand nicht auf Veranlassung oder nach Weisung des Beherbergungsbetriebs erfolgt.
Der Gast haftet in diesem Fall für den daraus entstehenden Schaden nach Maßgabe der Regelungen zum Schlüsselverlust.
§ 8 Haftung des Naturfreundehauses
Das Naturfreundehaus haftet nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Für eingebrachte Gegenstände der Gäste wird keine Haftung übernommen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Eine Haftung für höhere Gewalt oder behördliche Anordnungen ist ausgeschlossen.
§ 9 Hausordnung und Hausrecht
Das Naturfreundehaus ist ein Nichtraucherhaus.
Die Grundwerte der Naturfreunde (Gewaltfreiheit, Antidiskriminierung, Toleranz) sind verbindlich und in der Hausordnung festgehalten.
Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen behält sich das Naturfreundehaus vor, vom Hausrecht Gebrauch zu machen und Gäste ohne Anspruch auf Kostenerstattung des Hauses zu verweisen.
§ 10 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, verarbeitet und nur in diesem Rahmen ggf. an Dritte weitergegeben (z.B. Meldung bei der Kurverwaltung).
§ 11 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Erfüllungsort ist Schönberg (Holstein).
