Naturfreundehaus Kalifornien Hausordnung

(Stand Mai 2021)

Wir freuen uns, Sie als Gäste in unserem Haus begrüßen zu dürfen und hoffen, daß der Aufenthalt zu einer schönen Erinnerung für Sie wird.


Der Schutz von Minderjährigen und  nachhaltiger Konsum haben in unserem Hause oberste Priorität.

Zur gegenseitigen Sicherheit und im Sinne eines harmonischen Verlaufs Ihres Aufenthaltes beachten Sie bitte folgende Aufenthaltsbedingungen:

Aufnahme in unserem Haus finden Gruppen, Schulklassen und Teilnehmer *innen organisierter Freizeit- und Bildungsveranstaltungen, ebenso wie Einzelpersonen und Familien, nach vorheriger Anmeldung und Bestätigung durch die Geschäftsführung des Vereins.

Auf Ihrer Reservierungsbestätigung sind die Zeiten An- und Abreisevermerkt und auch wenn Ausnahmen mit dem Geschäftsführer abgesprochen werden können, möchten wie Sie bitten sich an die dort genannten Uhrzeiten zuhalten.
Sollte diese - ohne Vorababsprache - nicht termingemäß bei uns eintreffen, behalten wir uns vor, über den Belegungstermin frei zu verfügen.

Bei Rücktritt von der Anmeldung nach Eintritt der Rechtswirksamkeit und bei Minderbelegung um mehr als 10 % der gemeldeten Teilnehmer* innenzahl sind je Person und Tag als Entschädigung die Übernachtungs-gebühr und 20 % des Verpflegungssatzes zu zahlen.

Das Zusammenleben in unserem Haus erfordert gegenseitige Rücksichtnahme und Selbsthilfe. Jeder Gast ist dabei mitverantwortlich für die Einhaltung der Ordnung im Haus. Auf die Mithilfe der Gäste kann leider nicht verzichtet werden.

Inventar, Geräte und Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Alle Beschä-digungen sind der Heimleitung unverzüglich zu melden. Verbesserungsvorschläge unserer Gäste sind jederzeit willkommen. Wünsche und Beschwerden können bei der Geschäftsführung vorgebracht werden.

Wir sind bemüht, Ihnen den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten.
Im Rahmen der Möglichkeiten unterstützen wir Sie gerne bei der Vorbereitung und Durchführung Ihres Programms, sofern Sie dies wünschen.

Jegliche Form von Gewalt, Rassissmus, Vandalismus, Drogen-konsum sowie strafbare Handlungen werden in unserem Hause NICHT toleriert und führen zur sofortigen Aufhebung des Beherbergungsvertrages  (ohne Kostenerstattung) und ggfs. Strafverfolgung.

Dies gilt auch für Verstöße gegen die gesetzlichen CONVID-19 Auflagen.

Für Gruppen gilt:  Die Leiter*innen der jeweiligen Gruppen tragen die Verant-wortung für die Mitglieder ihrer Belegung.  Insbesondere müssen die Betten selbst hergerichtet, Haus- und Tischdienste übernommen werden.